Vernetzen Sie sich mit anderen Spezialbibliotheken, tauschen Sie sich aus, bilden Sie sich weiter – werden Sie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken – es lohnt sich!
Was müssen Sie hierfür beachten?
- Mitglied der ASpB können Bibliotheken, Dokumentationsstellen, Institute, Firmen oder andere juristische Personen und Einzelpersonen werden, die an dem in Art. 2 der Satzung genannten Ziel der ASpB interessiert sind.
Satzung - Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Mitteilung an die ASpB und Bestätigung durch den Vorstand erworben.
Mitgliedsantrag - Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags. Dessen Höhe ist von Vorstand und Beirat vorzuschlagen und von der Mitgliederversammlung zu beschließen. Einzelheiten die Mitgliedsbeiträge betreffend werden in der Beitragsordnung geregelt. Der Mitgliedsbeitrag dient ausschließlich dem Fortbestehen des Vereins und der Sicherung des Vereinszwecks.
- Die Mitgliedschaft kann mit dreimonatiger Frist zum Ablauf eines Kalenderjahres beim Vorstand des Vereins oder seiner Geschäftsstelle schriftlich gekündigt werden.
- Bei Satzungsverletzungen und bei Schädigung des Ansehens der ASpB können Mitglieder durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
- Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Deutschen Bibliotheksverband (dbv) wird empfohlen.